ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER MAGRAT OÜ (ANHANG 2.)

Dieses Dokument (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) enthält die allgemeinen Bedingungen, unter denen Magrat OÜ seine Dienstleistungen erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unveräußerlicher Bestandteil des jeweiligen mit dem Kunden abgeschlossenen Kundenvertrags.

jeweils eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“ haben folgendes vereinbart:

1. DIE PARTEIEN

1.1 Die Dienstleistungen werden von Magrat OÜ, Registernummer 11730730, Adresse Jõe tn 3-305, Tallinn, 10151, Estland (der „Auftragnehmer„) erbracht.

1.2 Der Empfänger der Dienstleistungen, d.h. der Auftraggeber, ist jede natürliche oder juristische Person, mit der der Auftragnehmer einen Kundenvertrag (der „Vertrag„) geschlossen hat oder für die der Auftragnehmer aus einem anderen Rechtsgrund Dienstleistungen erbringt (im Folgenden „Auftraggeber„). Der Vertrag kann auch zugunsten eines Dritten (nachstehend „Begünstigter“ genannt) geschlossen werden.

1.3 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden im Folgenden einzeln als „Partei“ oder gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.4 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung, des Angebots und der Preisliste (zusammen der „Vertrag„) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Bezug auf die im jeweiligen Angebot beschriebenen und für den Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen, Leistungen und Arbeitsprodukte dar.


2. EINTRITT IN DEN VERTRAG

2.1 Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers zu entscheiden, ob er den Auftrag des Ratsuchenden annimmt oder nicht.

2.2 Der Vertrag tritt in Kraft, wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnen oder wenn der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers bestätigt hat.


3. DIENSTLEISTUNGEN

3.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Besondere Bedingungen und Angebote (die „Leistungen„), denen diese Allgemeinen Bedingungen beigefügt sind. Erbringt der Auftragnehmer auf der Grundlage eines gesonderten Auftrags andere als die im Angebot genannten Leistungen, so gelten diese Allgemeinen Bedingungen auch für diese Leistungen.

3.1.1 Der Kunde versteht und akzeptiert, dass alle Informationen, die der Kunde vom Auftragnehmer in Bereichen außerhalb der Buchhaltung erhält, rein informativen Charakter haben und keine rechtliche Beratung oder Handlungsaufforderung aufgrund solcher Informationen darstellen.

Im Bedarfsfall und nach vorheriger Zustimmung des Kunden kann sich Magrat an andere Fachberater wenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bereiche wie Steuerberatung oder Bereitstellung rechtlicher Dienstleistungen), um spezielle Ratschläge für und im Namen des Kunden einzuholen. Jegliche solche rechtliche Beratung wird dem Kunden von den von Magrat ernannten Fachberatern zur Verfügung gestellt, wobei Magrat nur als Vermittler fungiert.

3.2 Der Auftragnehmer beginnt mit der Erbringung der Leistungen unverzüglich, nachdem der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt und die von den Parteien gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat. Die Dienstleistungen werden sorgfältig und fachgerecht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Arbeits- und Meldevorschriften des Auftragnehmers erbracht.

3.3 Der Auftragnehmer handelt auf der Grundlage schriftlicher oder mündlicher Anweisungen des Auftraggebers oder einer oder mehrerer Personen, die vom Auftraggeber ausdrücklich bevollmächtigt ist/sind, dem Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers Anweisungen zu erteilen (die „bevollmächtigte Person„).

3.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Handlungen vorzunehmen, die seiner Ansicht nach in irgendeiner Weise rechtswidrig sind.

3.5 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und sonstigen Materialien (einschließlich etwaiger Änderungen) so rechtzeitig zur Verfügung, dass der Auftragnehmer seine Aufgaben innerhalb der üblichen Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfüllen kann. Sofern nicht anders vereinbart, muss das Material dem Auftragnehmer wie folgt zur Verfügung stehen:

3.5.1 Alle zugrundeliegenden Buchhaltungsunterlagen (Verträge, Rechnungen, Bankauszüge, Protokolle) – bis zum 5. Tag nach dem Ende des jeweiligen Kalendermonats;

3.5.2 Unterlagen zur Gehaltsberechnung – spätestens 5 Arbeitstage vor dem Annahme- und Auszahlungstermin;

3.5.2.1 Der Auftragnehmer erstellt und übermittelt die TSD-Erklärungen innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des vollständigen Pakets der erforderlichen Unterlagen.

3.5.3 Unterlagen zu den Jahresberichten – spätestens 30 Tage nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres;

3.5.4 Alle anderen Unterlagen – spätestens 10 Werktage vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum.

3.5.4.1 Der Auftragnehmer erstellt und übermittelt die Mehrwertsteuererklärungen innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum der Bereitstellung des vollständigen Pakets der erforderlichen Unterlagen.

3.6 Der Auftraggeber wird alles tun, was vernünftigerweise von ihm verlangt wird, damit der Auftragnehmer seine Aufgaben vertragsgemäß erfüllen kann. Anfragen und Bitten des Auftragnehmers sind unverzüglich zu beantworten.

3.6.1 Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorlegt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Steuererklärung später als innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einzureichen, je nachdem, wann der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. In diesem Fall lehnt der Auftragnehmer jede Verantwortung für die Folgen ab, die sich aus der nicht fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen ergeben können.

3.7 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers den Zugang zur Online-Plattform der estnischen Steuer- und Zollbehörde (e-maksuamet) für die Einreichung von Steuererklärungen und Berichten an die Steuerbehörde.


4. GEBÜHR UND KOSTEN

4.1  Die vom Auftragnehmer für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Honorare (die „Honorare„) werden auf der Grundlage der Preisliste, Anhang 1, festgelegt. Besondere Bedingungen und Vorschläge, die dem Vertrag beigefügt sind, oder ein vom Auftraggeber akzeptiertes separates Angebot. Alle Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den geltenden Gesetzen zu den Honoraren hinzugerechnet. Das Honorar und etwaige zusätzliche Kosten für die Dienstleistungen sind an den Auftragnehmer gemäß den an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen zu zahlen.

4.1.1 Werden die für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen später als am 10. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats zur Verfügung gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede für die Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen aufgewendete Arbeitsstunde eine Rechnung in Höhe des Stundensatzes der Fachkraft gemäß der aktuellen Preisliste zu stellen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Alle im Rahmen dieses Vertrags vorgesehenen Honorare und Kosten sind vollständig und ohne Abzüge oder Einbehalte für Steuern, Abgaben, Zölle oder Aufrechnungen zu zahlen. Zahlt der Auftraggeber die Rechnung nicht bei Fälligkeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des ausstehenden Betrags für jeden Tag des Zahlungsverzugs zu berechnen. Reklamationen bezüglich des Honorars müssen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer eingereicht werden.

4.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Gebühren nicht gemäß diesen Bedingungen bezahlt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, wobei er den Auftraggeber zuvor in angemessener Weise von seiner Absicht in Kenntnis setzen muss, dies zu tun.

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Kosten, die ihm bei der Einziehung überfälliger Zahlungen entstehen, einschließlich der Kosten und Auslagen von Beauftragten, die der Auftragnehmer mit der Einziehung solcher Beträge beauftragt, in voller Höhe zu erstatten.

4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Honorar jährlich einseitig anzupassen, wobei der Auftraggeber mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus darüber informiert werden muss. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, das Honorar anzupassen, wenn sich die Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, in erheblichem Maße ändern oder wenn sich die Erbringung der vertragsgemäßen Dienstleistungen als wesentlich komplexer und zeitaufwändiger erweist, als von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorausgesehen werden konnte. Ist der Kunde mit der Anpassung des Honorars nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen.

4.6 Zusätzlich zum Honorar erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle nachgewiesenen Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Gebühren, Notargebühren, Übersetzungskosten usw., nach Aufwand. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber im Voraus über Art und Umfang dieser Kosten.

4.7 Wenn sich im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen die Notwendigkeit ergibt, die fachliche Unterstützung von Sachverständigen, Beratern, Spezialisten usw. aus anderen Bereichen, die nicht für den Auftragnehmer tätig sind, in Anspruch zu nehmen, können die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer einen angesehenen und kompetenten Sachverständigen auf dem betreffenden Gebiet sucht; der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber in diesem Fall nach Treu und Glauben einen oder mehrere Sachverständige vor und holt von diesen Sachverständigen Honorarvorschläge ein. Der Auftragnehmer holt die Zustimmung des Auftraggebers zu den Honorarvorschlägen der externen Sachverständigen ein, bevor er die entsprechenden Ausgaben tätigt. Der Auftraggeber schließt entweder direkt einen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Sachverständigen ab oder die Parteien können vereinbaren, dass der Auftragnehmer einen solchen Dienstleistungsvertrag abschließt. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit der von diesen externen Beratern und sonstigen Dienstleistern erstellten Analysen, Gutachten, Erläuterungen oder sonstigen Leistungen.


5. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS

5.1 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen mit angemessener fachlicher Kompetenz und Sorgfalt, handelt im besten Interesse des Auftraggebers und vermeidet Schäden am Eigentum des Auftraggebers. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt der Auftragnehmer alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über alle relevanten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere über solche Angelegenheiten, die den Auftraggeber dazu veranlassen könnten, seine Anweisungen zu ändern, und stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch Informationen über die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung.

5.2 Die genaue Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen liegt im Ermessen des Auftragnehmers, und der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer seine detaillierten Anweisungen bezüglich der genauen Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen befolgt. Bei der Erbringung von Dienstleistungen bemüht sich der Auftragnehmer nach besten Kräften, das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erzielen. In der Regel kann und darf der Auftragnehmer nicht garantieren, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird.

5.3 Der Auftragnehmer haftet für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zur Erbringung der Leistungen übergebenen Buchhaltungsunterlagen und für die richtige und rechtzeitige Verarbeitung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unterlagen und andere Materialien und Daten, die dem Auftragnehmer verspätet zur Verfügung gestellt wurden, sowie für unrichtige, unvollständige oder irreführende Unterlagen und andere Materialien und Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt hat, sowie für etwaige Folgen daraus.

5.4 Der Auftragnehmer haftet unter keinen Umständen für Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, es sei denn, dass diese Ansprüche durch eine Vertragsverletzung des Auftragnehmers verursacht worden sind.


6. BEENDIGUNG DES ABKOMMENS

6.1 Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei ist berechtigt, die Vereinbarung jederzeit zu kündigen, indem sie dies der anderen Partei mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Datum der Kündigung schriftlich mitteilt. Die abschließende Zahlung des Entgelts ist innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach dem Datum der Kündigung zu leisten.

6.2 Im Falle eines wesentlichen Vertragsbruchs durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag sofort und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen.

6.3 Bei Beendigung des Vertrages und unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber alle Gebühren bezahlt hat, sind alle Dokumente und Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistungen übergeben wurden, an den Auftraggeber zurückzugeben.

6.4 Die Weigerung des Auftraggebers, Informationen oder Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Anwendung der Sorgfaltspflichten gemäß dem estnischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind, gilt als grundlegender Verstoß gegen den Vertrag, und der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als gekündigt, zu dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Dienstleistungen vollständig zur Verfügung stellt.


7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Während und nach der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer Informationen, die Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, personenbezogene Daten oder Informationen über die Dienstleistungen oder die Geschäftspläne oder -tätigkeiten des Auftraggebers oder seiner verbundenen Unternehmen sind, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Informationen, die Eigentum des Auftraggebers oder seiner verbundenen Unternehmen sind (die „vertraulichen Informationen“), weder verwenden (außer für die Erbringung der Dienstleistungen) noch an Dritte weitergeben; die vorstehende Einschränkung gilt jedoch nicht für vertrauliche Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung gegenüber dem Auftragnehmer öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des Auftragnehmers in die Öffentlichkeit gelangten; (ii) dem Auftragnehmer bereits vor dem Zeitpunkt ihrer Offenlegung gegenüber dem Auftragnehmer bekannt waren und der Auftragnehmer diese Kenntnis bestätigen kann; (iii) der Auftragnehmer unabhängig und ohne Verwendung anderer vertraulicher Informationen entwickelt hat; oder (iv) dem Auftragnehmer von einem Dritten offengelegt wurden, ohne dass der Auftragnehmer gegen diesen Vertrag verstoßen hat, und auch sonst nicht gegen die Rechte des Kunden verstoßen haben.

7.2 Dieser Abschnitt 7 hindert die Offenlegung von vertraulichen Informationen nicht, wenn:

7.2.1 eine Vertragspartei zur Offenlegung solcher vertraulicher Informationen gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen oder sonstigen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet ist;

7.2.2 eine Partei zur Offenlegung solcher vertraulicher Informationen aufgrund geltender Börsenvorschriften oder der Vorschriften eines anderen anerkannten Marktes verpflichtet ist;

7.2.3 die andere Vertragspartei einer solchen Offenlegung schriftlich zugestimmt hat; oder

7.2.4 gegenüber ihren professionellen Beratern (die gegenüber der betreffenden Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, die für alle offengelegten Informationen gilt).

7.2.5 Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen und der Unterzeichnung des entsprechenden Kundenvertrags räumt der Kunde dem Auftragnehmer (Magrat OÜ) das Recht ein, das Logo des Kunden zu Marketingzwecken auf seiner Website zu verwenden. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist, für das Recht, das Logo des Auftraggebers auf seiner Website zu verwenden, Gebühren oder sonstige Vergütungen zu zahlen, solange es nur zu Marketingzwecken verwendet wird.

Im Falle der Beendigung des Kundenvertrags ist der Kunde berechtigt, den Auftragnehmer aufzufordern, die Verwendung seines Logos auf seiner Website einzustellen. Eine solche Aufforderung muss schriftlich an die aktive offizielle E-Mail-Adresse des Auftragnehmers gerichtet werden.


8. HAFTUNG

8.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, zu überprüfen oder zu kontrollieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.

8.2 Alle Informationen, die der Auftragnehmer dem Kunden im rechtlichen Bereich zur Verfügung stellen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: steuerbezogene Informationen, geltende gesetzliche Bestimmungen, Beschreibung rechtlicher Konsequenzen, rechtliche Anforderungen usw., haben rein informativen Charakter und stellen keine rechtliche Beratung dar. Der Auftragnehmer gibt keine Garantie oder Gewährleistung, dass solche Informationen, die er bereitstellen mag, zu finanziellen Einsparungen beim Kunden führen werden. Der Auftragnehmer kann nicht für Handlungen und deren Konsequenzen haftbar gemacht werden, die vom Kunden aufgrund solcher Informationen durchgeführt werden, es sei denn, die Parteien erklären ausdrücklich, dass die bereitgestellten Informationen rechtlichen Rat oder einen Handlungsaufforderung auf der Grundlage solcher Informationen darstellen.

8.2.1 Der Auftragnehmer verfügt über eine aktive Versicherung, die dem Kunden im Falle von Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers bei der Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen entstehen, eine Entschädigung ermöglichen wird. Die Versicherung deckt nur Tätigkeiten und Dienstleistungen ab, die im Rechnungswesen-Gesetz von Estland aufgeführt sind.

8.3 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden des Kunden, die auf vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, einschließlich direkter Absicht oder grober Fahrlässigkeit bei der Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen für den Kunden.

8.3.1 Im Falle der Erbringung anderer Dienstleistungen neben der Buchhaltung, einschließlich juristischer Dienstleistungen, wird die Gesamthaftung des Auftragnehmers gemäß dem Vertrag auf die Höhe der Gebühr beschränkt, die der Auftragnehmer gemäß dem Vertrag für die jeweiligen Dienstleistungen erhalten hat, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Klausel 8.2 des Vertrags.

8.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die sich aus dem Auftrag oder der Beteiligung des Auftragnehmers an der Transaktion ergeben oder damit zusammenhängen und für die der Auftragnehmer nach dem Vertrag nicht haftet.

8.5 Der Kunde und seine Vertreter tragen die volle Verantwortung für die Genauigkeit der Informationen und relevanten Daten in Bezug auf die Besteuerung der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden außerhalb von Estland, einschließlich der Verpflichtungen zur Deklaration, Zahlung und Einbehaltung anwendbarer Steuern.

Der Kunde und seine Vertreter tragen jegliche rechtlichen, finanziellen oder anderen Konsequenzen im Zusammenhang mit falschen oder ungenauen Informationen, die vom Kunden oder seinen Vertretern bereitgestellt wurden. In jedem Fall werden der Kunde und seine Vertreter den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von jeglicher Haftung in Bezug auf solche Situationen freistellen.

Im Falle, dass der Kunde verpflichtet ist, dem Auftragnehmer Dokumente oder Daten bereitzustellen, die für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Daten und Dokumente rechtzeitig gemäß der Vereinbarung der Parteien bereitzustellen. Wenn der Kunde die Dokumentation und Daten nicht rechtzeitig bereitstellt oder wenn die bereitgestellte Dokumentation Fehler aufweist, die ihre Verwendung für die Erbringung von Dienstleistungen unmöglich machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung bis zur Bereitstellung der erforderlichen Dokumente oder Daten zu verschieben.

Der Kunde bestätigt, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, im Falle von Dringlichkeit einen erhöhten Preis für die Erbringung von Dienstleistungen zu verlangen, wenn diese Situation auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, die erforderlichen Daten und Dokumente rechtzeitig bereitzustellen.

In jedem Fall wird der Kunde den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder sonstigen Konsequenzen freistellen, die aufgrund des Versäumnisses des Kunden, die erforderliche Dokumentation oder Daten rechtzeitig bereitzustellen, entstehen können.

8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer festgelegten Due-Diligence-Maßnahmen einzuhalten und ihm alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


9. DIE VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN IN BEZUG AUF DIE VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

9.1 Die Parteien sind verpflichtet, die Anforderungen des estnischen Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (das „Gesetz“) und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften einzuhalten, wenn sie auf der Grundlage des Vertrages handeln.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit dem Auftragnehmer bei der Erfüllung der im Gesetz festgelegten Pflichten zusammenzuarbeiten, u.a. bei der Identifizierung des Auftraggebers und der Herkunft seiner Gelder usw. Der Auftragnehmer hat alle Rechte, die sich aus dem Gesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften ergeben, einschließlich des Rechts, die Erbringung von Dienstleistungen abzulehnen oder die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu beenden. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer die nach dem Gesetz und anderen geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erforderlichen Unterlagen und sonstigen relevanten Informationen nicht vorlegt oder wenn die vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen oder Informationen den Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung nicht hinreichend ausräumen.


10. VERSCHIEDENES

10.1 Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Republik Estland und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt.

10.2 Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, werden sich die Parteien nach besten Kräften bemühen, diese Bestimmung durch eine neue, rechtmäßige Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, die mit bestimmten Personen in Verbindung gebracht werden können (die „personenbezogenen Daten„) im Sinne des geltenden Rechts zu erheben, zu verwenden, zu übertragen, zu speichern oder anderweitig zu verarbeiten (zusammenfassend „verarbeiten„). Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Speicherung oder anderweitigen Verarbeitung außerhalb des Gebiets der Europäischen Union zu übermitteln, sofern die rechtlichen Verpflichtungen für eine solche Übermittlung eingehalten werden und die Maßnahmen zum Schutz der Personen auf demselben Niveau gehalten werden, wie es nach geltendem Recht erforderlich ist.

10.4 Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr ergeben, werden durch Verhandlungen beigelegt. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben und die von den Parteien nicht durch gütliche Verhandlungen beigelegt werden konnten, werden vom Amtsgericht Harju als Gericht erster Instanz entschieden.