Für die Ausübung von Telearbeit kann ein Kurz- oder Langzeitvisum ausgestellt werden. Mit einem solchen Visum können Sie in Estland einer Beschäftigung nachgehen, ohne dass eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung ausgestellt wird.
- Vorläufige Analyse der Aussicht auf Erteilung eines Visums für Telearbeit (Visum C oder Visum D)
- Beratung zur Erstellung des Dokumentenpakets
- Beratung zum Ausfüllen der Formulare
Sie sind ein ortsunabhängiger Arbeitnehmer, dessen Arbeit ortsunabhängig ist und der zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben Telekommunikationstechnik als Telearbeit nutzt und weiterhin:
- Beschäftigung zugunsten eines in einem ausländischen Staat registrierten Arbeitgebers, mit dem er oder sie in einem Vertragsverhältnis steht;
- Geschäftstätigkeit zugunsten eines Unternehmens mit Sitz in einem ausländischen Staat, an dem es eine Beteiligung hält;
- die Erbringung von Dienstleistungen vorwiegend für Kunden, die ihren Sitz im Ausland haben und mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen.
Die Botschaft prüft den eingereichten Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Annahme des Antrags.