Der Rat für Polizei und Grenzschutz prüft den eingereichten Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Annahme des Antrags.
Das Präsidium für Polizei und Grenzschutz entscheidet innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Beginn der Bearbeitung des Antrags über die Erteilung eines Langzeitvisums zum Zwecke der Fernarbeit.