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Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen. Leben Sie in Estland, führen Sie Ihr Unternehmen und reisen Sie mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmen frei durch den Schengen-Raum.

 3,500
Einmalige Gebühr

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Polizei und dem Grenzschutzamt bis zur endgültigen Entscheidung
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet
  • Erstellung eines Businessplans für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Familienangehörige des Hauptantragstellers können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem dem Hauptantragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
  • Hinweis! Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer unterliegt einer jährlichen Einwanderungsquote.
  • Ein Ausländer, der eine Beteiligung an einem Unternehmen hält, muss mindestens 65.000 EUR in das Stammkapital eines estnischen Unternehmens investiert haben, für das Immobilien, Maschinen oder Ausrüstungen erworben und in Estland als Anlagevermögen registriert wurden.
  • Das Unternehmen ist registriert und betreibt seit mindestens 4 Monaten Geschäfte in Estland. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
  • Das Unternehmen muss einen entsprechenden Geschäftsplan für den 2-Jahres-Zeitraum vorlegen.
  • Nach Ablauf eines Jahres oder während des Antragsverfahrens kann die Investitionsanforderung entweder durch die Vorlage eines Umsatznachweises (mindestens 200.000 EUR pro Jahr) oder der eingezahlten Sozialsteuer in Estland (entspricht dem Fünffachen des Bruttodurchschnitts) ersetzt werden Lohn in Estland).

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 2 Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen persönlich ausgehändigt. Es kann länger dauern, wenn die Karte in das Wohnsitzland des Antragstellers geschickt wird.


Eingeschlossen

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Polizei und dem Grenzschutzamt bis zur endgültigen Entscheidung
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet
Gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich
  • Erstellung eines Businessplans für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Familienangehörige des Hauptantragstellers können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem dem Hauptantragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Wichtigste Anforderungen
  • Hinweis! Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer unterliegt einer jährlichen Einwanderungsquote.
  • Ein Ausländer, der eine Beteiligung an einem Unternehmen hält, muss mindestens 65.000 EUR in das Stammkapital eines estnischen Unternehmens investiert haben, für das Immobilien, Maschinen oder Ausrüstungen erworben und in Estland als Anlagevermögen registriert wurden.
  • Das Unternehmen ist registriert und betreibt seit mindestens 4 Monaten Geschäfte in Estland. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
  • Das Unternehmen muss einen entsprechenden Geschäftsplan für den 2-Jahres-Zeitraum vorlegen.
  • Nach Ablauf eines Jahres oder während des Antragsverfahrens kann die Investitionsanforderung entweder durch die Vorlage eines Umsatznachweises (mindestens 200.000 EUR pro Jahr) oder der eingezahlten Sozialsteuer in Estland (entspricht dem Fünffachen des Bruttodurchschnitts) ersetzt werden Lohn in Estland).
Timing

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 2 Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen persönlich ausgehändigt. Es kann länger dauern, wenn die Karte in das Wohnsitzland des Antragstellers geschickt wird.

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