Eine kurzfristige Beschäftigung ist in Estland für bis zu 365 Tage innerhalb von 455 aufeinanderfolgenden Tagen zulässig. Eine kurzfristige Beschäftigung muss vom Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung und vor der Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt beim Polizei- und Grenzschutzamt angemeldet werden. Der Service umfasst:
- Vorabanalyse der Aussicht auf eine kurzfristige Beschäftigungsmeldung
- Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
- Beratung beim Ausfüllen der Formulare
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Antworten auf zusätzliche Fragen des Polizei- und Grenzschutzamtes, falls diese auftreten