Dienstleistungen Magrat

Aufenthaltserlaubnis für ein Familienmitglied

Aufenthaltserlaubnis für ein Familienmitglied. Ein Familienmitglied kann auf der Grundlage des Hauptantrags des Kunden einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.

 1,700
Einmalige Gebühr

Ein Familienmitglied ist ein Ehepartner oder ein minderjähriges Kind.

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Antworten auf zusätzliche Fragen des Polizei- und Grenzschutzamtes, falls diese auftreten
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung oder Ablehnung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 2 Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Arbeitstagen persönlich in einer im Antragsformular angegebenen konsularischen Vertretung der Estnischen Republik oder in einer Dienststelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde ausgestellt.

Die Zustellung der Aufenthaltserlaubniskarte an eine konsularische Vertretung kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.


Wichtigste Anforderungen

Ein Familienmitglied ist ein Ehepartner oder ein minderjähriges Kind.

Eingeschlossen

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Antworten auf zusätzliche Fragen des Polizei- und Grenzschutzamtes, falls diese auftreten
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet
Timing

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung oder Ablehnung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 2 Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Arbeitstagen persönlich in einer im Antragsformular angegebenen konsularischen Vertretung der Estnischen Republik oder in einer Dienststelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde ausgestellt.

Die Zustellung der Aufenthaltserlaubniskarte an eine konsularische Vertretung kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Proben