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Aufenthaltsrecht für EU-Bürger

Aufenthaltsrecht für EU-Bürger. Wenn ein Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sich länger als drei Monate in Estland aufhalten möchte, ist eine Registrierung des Aufenthaltsrechts erforderlich.

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Einmalige Gebühr
  • Buchung von Zeit für einen Besuch beim Polizei- und Grenzschutzamt (falls möglich)
  • Begleitung des Kunden während seines Besuchs bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde zur Einreichung des Antrags auf Aufenthaltsrecht in Estland
  • Erteilung einer Vollmacht bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde zur Entgegennahme des Dokuments des Kunden (falls vom Kunden gewünscht)
  • Entgegennahme des Dokuments des Kunden gemäß der erteilten Vollmacht
  • Begleitung des Kunden zu einer örtlichen Gemeinde zur Registrierung im Bevölkerungsregister und zum Erhalt des estnischen ID-Codes (falls noch nicht verfügbar)
  • Abruf des Ausweisdokuments anhand der Vollmacht (Stundensatz)
  • Der Antragsteller muss Staatsbürger eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz sein.
  • Der Antragsteller muss über eine gültige Registrierung im Einwohnermelderegister verfügen.
  • Der Antragsteller muss über einen gültigen estnischen Personalausweis verfügen.

Die Zusammenstellung der Dokumente dauert etwa 5 Arbeitstage.


Eingeschlossen
  • Buchung von Zeit für einen Besuch beim Polizei- und Grenzschutzamt (falls möglich)
  • Begleitung des Kunden während seines Besuchs bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde zur Einreichung des Antrags auf Aufenthaltsrecht in Estland
  • Erteilung einer Vollmacht bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde zur Entgegennahme des Dokuments des Kunden (falls vom Kunden gewünscht)
  • Entgegennahme des Dokuments des Kunden gemäß der erteilten Vollmacht
Gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich
  • Begleitung des Kunden zu einer örtlichen Gemeinde zur Registrierung im Bevölkerungsregister und zum Erhalt des estnischen ID-Codes (falls noch nicht verfügbar)
  • Abruf des Ausweisdokuments anhand der Vollmacht (Stundensatz)
Wichtigste Anforderungen
  • Der Antragsteller muss Staatsbürger eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz sein.
  • Der Antragsteller muss über eine gültige Registrierung im Einwohnermelderegister verfügen.
  • Der Antragsteller muss über einen gültigen estnischen Personalausweis verfügen.
Timing

Die Zusammenstellung der Dokumente dauert etwa 5 Arbeitstage.

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