Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:
- Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
- Beratung beim Ausfüllen der Formulare
- Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Antworten auf die zusätzlichen Fragen der Polizei- und Grenzschutzbehörde, falls diese auftreten
- Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
- Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet
Ein Großinvestor ist ein Ausländer, der eine Direktinvestition in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR in ein im estnischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen getätigt hat, das hauptsächlich in die estnische Wirtschaft investiert, oder der eine Investition in einen Investmentfonds getätigt hat, der gemäß seiner Anlagepolitik die Mittel des Fonds hauptsächlich in die im estnischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen investiert. Als Direktinvestition gilt eine Investition in das Aktienkapital, für die Immobilien, Maschinen oder Ausrüstungen erworben und als Anlagevermögen eingetragen wurden oder für die Investitionen in andere im estnischen Handelsregister eingetragene Unternehmen, die in Estland tatsächlich wirtschaftlich tätig sind, oder in einen Investmentfonds getätigt wurden.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel mindestens 6 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.
Über die Erteilung oder Ablehnung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von 2 Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.
Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen persönlich in einer im Antragsformular angegebenen konsularischen Vertretung der Estnischen Republik oder in einer Dienststelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde ausgestellt.
Die Zustellung der Aufenthaltserlaubniskarte an eine konsularische Vertretung kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.