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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung

Leben und arbeiten Sie in Estland und genießen Sie Reisefreiheit in der Europäischen Union. Leben und arbeiten Sie in Estland und reisen Sie frei im Schengen-Raum mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung.

 2,700
Einmalige Gebühr

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Polizei und dem Grenzschutzamt bis zur endgültigen Entscheidung
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet

Familienangehörige des Hauptantragstellers können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem die Aufenthaltserlaubnis dem Hauptantragsteller erteilt wurde.

  • Hinweis! Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Top-Fachkräfte und IT-Fachkräfte gilt keine jährliche Einwanderungsquote, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an andere Arbeitnehmer gilt eine jährliche Einwanderungsquote.
  • Das Unternehmen wurde in Estland registriert und war seit mindestens 12 Monaten dort tätig, bevor es einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellte.
  • Während der Beschäftigung des Bewerbers als hochqualifizierte Fachkraft muss das Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Das Mindestkapital der Gesellschaft beträgt 65.000 EUR und wird in die kommerzielle Tätigkeit auf dem Gebiet Estlands investiert (Immobilien, Maschinen oder Geräte, die in Estland erworben und als Anlagevermögen registriert wurden)
  • Der Mindestumsatz aus Verkäufen beträgt 200.000 EUR pro Jahr,
  • Die jährlichen Arbeitskosten des Unternehmens betragen nicht weniger als 5 durchschnittliche Jahreslöhne in Estland.
  • Der Arbeitgeber muss einem im Ausland eingestellten Spezialisten einen Lohn zahlen, der nicht weniger als 1 Durchschnittslohn in Estland beträgt, und einem erstklassigen Spezialisten mindestens 2 Durchschnittslöhne in EUR zahlen (siehe Tabelle unten für den Zeitraum). 03.03.2022 – 02.03.2023):
  Spezialist Hochkarätiger Spezialist
Anforderungen an den Lohn 1 Durchschnittslohn 2 Durchschnittslöhne
Gesamtkosten für Arbeitgeber (Lohnfonds) 2,071,22 4.142,45
Sozialsteuer 510.84 1.021,68
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) 12.38 24.77
Bruttogehalt/-lohn 1.548 3.096
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer) 24.77 49.54
Einkommensteuer 243.31 609.29
Nettogehalt / Lohn 1.279,92 2.437,17

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung oder Ablehnung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von zwei Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen persönlich ausgehändigt. Es kann länger dauern, wenn die Karte in das Wohnsitzland des Antragstellers geschickt wird.


Eingeschlossen

Koordinierung des Prozesses zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (unbegrenzter Aufenthalt und Arbeitsrecht in Estland, Aufenthalt in den Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen), einschließlich:

  • Vorabanalyse der Aussicht auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • Beratung bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets
  • Beratung beim Ausfüllen der Formulare
  • Begleitung des Kunden zu einer Servicestelle der Polizei- und Grenzschutzbehörde oder Beratung bei der Beantragung bei einer estnischen Botschaft im Wohnsitzland des Kunden
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Polizei und dem Grenzschutzamt bis zur endgültigen Entscheidung
  • Koordination der Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • Für zusätzliche Beratungen über 20 Minuten wird ein Stundenhonorar berechnet
Gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich

Familienangehörige des Hauptantragstellers können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem die Aufenthaltserlaubnis dem Hauptantragsteller erteilt wurde.

Wichtigste Anforderungen
  • Hinweis! Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Top-Fachkräfte und IT-Fachkräfte gilt keine jährliche Einwanderungsquote, für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an andere Arbeitnehmer gilt eine jährliche Einwanderungsquote.
  • Das Unternehmen wurde in Estland registriert und war seit mindestens 12 Monaten dort tätig, bevor es einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellte.
  • Während der Beschäftigung des Bewerbers als hochqualifizierte Fachkraft muss das Unternehmen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Das Mindestkapital der Gesellschaft beträgt 65.000 EUR und wird in die kommerzielle Tätigkeit auf dem Gebiet Estlands investiert (Immobilien, Maschinen oder Geräte, die in Estland erworben und als Anlagevermögen registriert wurden)
  • Der Mindestumsatz aus Verkäufen beträgt 200.000 EUR pro Jahr,
  • Die jährlichen Arbeitskosten des Unternehmens betragen nicht weniger als 5 durchschnittliche Jahreslöhne in Estland.
  • Der Arbeitgeber muss einem im Ausland eingestellten Spezialisten einen Lohn zahlen, der nicht weniger als 1 Durchschnittslohn in Estland beträgt, und einem erstklassigen Spezialisten mindestens 2 Durchschnittslöhne in EUR zahlen (siehe Tabelle unten für den Zeitraum). 03.03.2022 – 02.03.2023):
  Spezialist Hochkarätiger Spezialist
Anforderungen an den Lohn 1 Durchschnittslohn 2 Durchschnittslöhne
Gesamtkosten für Arbeitgeber (Lohnfonds) 2,071,22 4.142,45
Sozialsteuer 510.84 1.021,68
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) 12.38 24.77
Bruttogehalt/-lohn 1.548 3.096
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer) 24.77 49.54
Einkommensteuer 243.31 609.29
Nettogehalt / Lohn 1.279,92 2.437,17
Timing

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie schnell der Kunde die Informationen und Unterlagen einreicht.

Über die Erteilung oder Ablehnung der befristeten Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von zwei Monaten nach Annahme des Antrags entschieden.

Die Aufenthaltsgenehmigungskarte wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen persönlich ausgehändigt. Es kann länger dauern, wenn die Karte in das Wohnsitzland des Antragstellers geschickt wird.

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