- Erstellung der Eröffnungsbilanz des Unternehmens vor dem Liquidationsprozess
- Erstellung der Schlussbilanz vor der Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter
- Erstellung eines Vermögensverteilungsplans
Liquidationsbilanz und Verteilungsplan
Erstellung der Liquidationsbilanz und des Vermögensverteilungsplans. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Vermeidung von Strafen durch rechtzeitige Einreichung der im Rahmen des Liquidationsverfahrens erforderlichen Abschlüsse.
- Rechtliche Anträge bezüglich der Liquidation müssen gestellt werden.
- Alle Jahresberichte vor dem Jahr der Liquidation müssen eingereicht werden.
Zu Beginn des Liquidationsverfahrens wird die Eröffnungsbilanz beim elektronischen Unternehmensregister eingereicht. Frühestens vier Monate nach der Veröffentlichung der Liquidationsmitteilung auf dem staatlichen Portal (https://www.ametlikudteadaanded.ee/) werden die Schlussbilanz und der Vermögensverteilungsplan beim elektronischen Unternehmensregister eingereicht.
- Erstellung der Eröffnungsbilanz des Unternehmens vor dem Liquidationsprozess
- Erstellung der Schlussbilanz vor der Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter
- Erstellung eines Vermögensverteilungsplans
- Rechtliche Anträge bezüglich der Liquidation müssen gestellt werden.
- Alle Jahresberichte vor dem Jahr der Liquidation müssen eingereicht werden.
Zu Beginn des Liquidationsverfahrens wird die Eröffnungsbilanz beim elektronischen Unternehmensregister eingereicht. Frühestens vier Monate nach der Veröffentlichung der Liquidationsmitteilung auf dem staatlichen Portal (https://www.ametlikudteadaanded.ee/) werden die Schlussbilanz und der Vermögensverteilungsplan beim elektronischen Unternehmensregister eingereicht.