Dienstleistungen Magrat

Beratung und Beantragung der Mehrwertsteuernummer

Beantragung einer Mehrwertsteuernummer in Estland. Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Beantragung einer europäischen Mehrwertsteuernummer in Estland.

 300
Einmalige Gebühr
  • Analyse des Falles, um festzustellen, ob die Registrierung obligatorisch oder freiwillig ist
  • Beratung des Kunden bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets für die estnische Steuer- und Zollbehörde
  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags beim estnischen Steuer- und Zollamt über das e-MTA-System
  • Beantwortung der zusätzlichen Fragen der estnischen Steuer- und Zollbehörde auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. (bis zu 2 Stunden)

Die Steuer- und Zollbehörde entscheidet innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags über die Eintragung. Wenn für die Eintragung zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der Aufnahme oder des Bestehens einer unternehmerischen Tätigkeit erforderlich sind, fordert die Abteilung das Unternehmen innerhalb von 5 Werktagen telefonisch oder per Post/E-Mail auf. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Eintragung innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung der Antworten und zusätzlichen Unterlagen an die Behörde getroffen.

Eingeschlossen
  • Analyse des Falles, um festzustellen, ob die Registrierung obligatorisch oder freiwillig ist
  • Beratung des Kunden bei der Vorbereitung des Dokumentenpakets für die estnische Steuer- und Zollbehörde
  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags beim estnischen Steuer- und Zollamt über das e-MTA-System
  • Beantwortung der zusätzlichen Fragen der estnischen Steuer- und Zollbehörde auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. (bis zu 2 Stunden)
Timing

Die Steuer- und Zollbehörde entscheidet innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags über die Eintragung. Wenn für die Eintragung zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der Aufnahme oder des Bestehens einer unternehmerischen Tätigkeit erforderlich sind, fordert die Abteilung das Unternehmen innerhalb von 5 Werktagen telefonisch oder per Post/E-Mail auf. In diesem Fall wird die Entscheidung über die Eintragung innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung der Antworten und zusätzlichen Unterlagen an die Behörde getroffen.