- für einen Aktionär
- Ausarbeitung des Gesetzes zur Bewertung der Beiträge der Vorstandsmitglieder
- Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses über die Kapitaleinlage (nicht mehr als 25.000 EUR)
- Erstellung der Einbringungsvereinbarung, in der bestätigt wird, dass die Einlage auf die Gesellschaft übertragen wurde und ihr Wert nicht geringer ist als der Wert der Aktie
- Erstellung des Antrags auf Kapitalgründung
- Unterstützung bei der Einreichung des Antrags beim E-Business-Register
ACHTUNG! Nicht inbegriffen: Kontrolle durch den Wirtschaftsprüfer, wenn die Einlage in das Stammkapital 25.000 EUR oder mehr beträgt