Im monatlichen Mindestbeitrag von 120 EUR enthalten:
- Steuerbuchhaltung und Abgabe von Steuererklärungen
- Abrechnung von Krediten und Zinsberechnungen
- Anlagenbuchhaltung
- Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf Wunsch
- Erstellung und Bearbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- 30 Minuten zusätzliche Buchhaltungsberatung (einschließlich Verfügbarkeit für die Beantwortung von Fragen per E-Mail und Messenger)
Die Gesamtkosten des monatlichen Buchhaltungsdienstes hängen von der Anzahl der Transaktionen ab. Jedes Buchhaltungsquelldokument generiert eine Transaktion. Beispiele für Buchhaltungsquelldokumente sind: Eintrag in einem Kontoauszug, einer Rechnung, einer Verkaufsrechnung, einer Bestellung usw.
Es wird eine Gebühr von 2,7 EUR pro Transaktion erhoben. Bei Transaktionen mit Wertpapieren wird eine Gebühr von 5 EUR pro Transaktion erhoben.
- Beispiel: monatliche Servicegebühr bei 20 Transaktionen pro Monat:
120 + 20 * 2,7 = 174 EUR
a) Registrierung und Löschung des 1. Arbeitnehmers im Arbeitsregister;
b) Berechnung des Lohns, des Urlaubsgeldes und des Krankenstands für den 1. Arbeitnehmer;
c) Erstellung eines TSD für alle Mitarbeiter (in der Steuerabteilung).